Zitierrechte erweitern!

Um ein Standbild eines Filmes in einem Buch wiedergeben zu können, müssen nach der aktuellen Gesetzeslage die Rechte beim Inhaber der Verwertungsrechte geklärt werden. Praktisch heisst dies, zum Beispiel mit den Universal Studios per Fax kommunizieren zu müssen. Ein Anspruch auf ein Nutzungsrecht besteht nicht. Insbesondere für wissenschaftliche Arbeiten sollte das Zitierrecht auch auf Filmwerke erweitert werden.

Bisher möglich ist das Zitieren von Musik, Literatur oder bildender Kunst. Ein Still zu zeigen, ist nicht vorgesehen. Dies muss sich ändern, etwa durch eine gesetzliche Lizenz mit oder ohne Pauschalvergütung an eine zuständige Verwertungsgesellschaft, damit auch wissenschaftliches Arbeiten zum Film leichter möglich wird.

Konkret müssten im UrhG § 40 die Sonderschriften im Film angepasst werden. § 52 regelt die Möglichkeit, Auszüge der Tonkunst, also Noten, abzudrucken. $ 54 gestattet bestimmte freie Werknutzungen für die bildende Kunst. Schulen und Universitäten dürfen für den Lehrgebrauch gegen Abgabe einer Pauschalabgabe Filme zeigen, jedoch Filmmaterial nicht für wissenschaftlich Zwecke nutzen. Dies behindert die Forschung zu einem wichtigen Kulturgut.

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