Zitierrechte erweitern!
Bisher möglich ist das Zitieren von Musik, Literatur oder bildender Kunst. Ein Still zu zeigen, ist nicht vorgesehen. Dies muss sich ändern, etwa durch eine gesetzliche Lizenz mit oder ohne Pauschalvergütung an eine zuständige Verwertungsgesellschaft, damit auch wissenschaftliches Arbeiten zum Film leichter möglich wird.
Konkret müssten im UrhG § 40 die Sonderschriften im Film angepasst werden. § 52 regelt die Möglichkeit, Auszüge der Tonkunst, also Noten, abzudrucken. $ 54 gestattet bestimmte freie Werknutzungen für die bildende Kunst. Schulen und Universitäten dürfen für den Lehrgebrauch gegen Abgabe einer Pauschalabgabe Filme zeigen, jedoch Filmmaterial nicht für wissenschaftlich Zwecke nutzen. Dies behindert die Forschung zu einem wichtigen Kulturgut.
